Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir – sofern freie Therapieplätze verfügbar sind – einen Termin für ein Erstgespräch. Hier lernen wir uns in einem vertraulichen Gespräch kennen und besprechen Ihr Anliegen. Ich stelle Ihnen meine Arbeitsweise und die verschiedenen psychotherapeutischen Ansätze vor. Gemeinsam entscheiden wir, welches Richtlinienverfahren indiziert ist.
Nach dem Erstgespräch können bis zu fünf probatorische Sitzungen stattfinden. Diese dienen dazu:
Die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung variiert individuell.
Als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin (Richtlinienverfahren: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) bin ich zur Ausübung der Heilkunde zugelassen und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) registriert.
Behandlungskosten werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen (GOP/GOÄ). Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.
Selbstzahler:innen können bei freien Plätzen direkt mit der Therapie beginnen. Die Kosten werden selbst getragen. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.
Aufgrund bestehender Kooperationen mit einigen gesetzlichen Krankenkassen können Versicherte ohne lange Wartezeiten einen Therapieplatz in meiner Privatpraxis erhalten.
bahn-bkk.de/leistungen/behandlung-therapien/psychotherapie/psychotherapeuten.html
Da meine Praxis als Privatpraxis geführt wird, ist eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte klären Sie die notwendigen Schritte vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Soldat:innen können eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Erforderlich sind:
In der Regel werden zunächst 5 probatorische Sitzungen bewilligt. Nach Absprache können weitere Sitzungen beantragt werden.
Bundespolizist:innen können ambulante Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorge der Bundespolizei.
Die Psychotherapie kann nach einer ersten Klärung mit Ihrer Krankenkasse beginnen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Der Rechnungsempfänger ist unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. Versicherung) für die vollständige Zahlung verantwortlich.
Honorar pro Sitzung: 130.- €