Ablauf und Kosten - Philine Worobiec
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Ablauf und Kosten

Erstgespräch und Einzeltherapie

Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir – sofern freie Therapieplätze verfügbar sind – einen Termin für ein Erstgespräch. Hier lernen wir uns in einem vertraulichen Gespräch kennen und besprechen Ihr Anliegen. Ich stelle Ihnen meine Arbeitsweise und die verschiedenen psychotherapeutischen Ansätze vor. Gemeinsam entscheiden wir, welches Richtlinienverfahren indiziert ist.

  • Dauer einer Psychotherapiestunde: 50 Minuten
  • Frequenz: Wöchentlich

Probatorische Sitzungen

Nach dem Erstgespräch können bis zu fünf probatorische Sitzungen stattfinden. Diese dienen dazu:

  • Sich weiter kennenzulernen
  • Zu klären, was Sie mithilfe der Psychotherapie verändern möchten
  • Eine biografische Anamnese zu erheben
  • Therapieziele zu definieren

Behandlung

Die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung variiert individuell.

  • Kurzzeittherapie: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: Bis maximal 100 Sitzungen

Kostenübernahme

Ich bin in eigener Praxis mit Kassensitz niedergelassen und verfüge über die Abrechnungsgenehmigung für alle gesetzlichen Krankenkassen. Bei freien Kapazitäten und entsprechender Indikation kann eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Bei entsprechenden Kapazitäten steht mein Angebot zudem Privatversicherten und Beihilfeberechtigten offen.

Hinweis für Privatversicherte: Um den Prozess zu beschleunigen, klären Sie bitte vorab Ihre individuellen Versicherungsbedingungen (z. B. Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr) und bringen Sie zum Erstgespräch idealerweise die Antragsformulare Ihrer Versicherung sowie Ihre Versichertenkarte mit.

Private Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte

Als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin (Richtlinienverfahren: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) bin ich zur Ausübung der Heilkunde zugelassen und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) registriert.
Behandlungskosten werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen (GOP/GOÄ). Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.

Selbstzahler:innen

Selbstzahler:innen können bei freien Plätzen direkt mit der Therapie beginnen. Die Kosten werden selbst getragen. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.