Ablauf und Kosten - Philine Worobiec
16825
wp-singular,page-template-default,page,page-id-16825,wp-theme-bridge,bridge-core-2.2.8,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,qode-theme-ver-21.5,qode-theme-bridge,disabled_footer_bottom,wpb-js-composer js-comp-ver-6.2.0,vc_responsive

Ablauf und Kosten

Erstgespräch und Einzeltherapie

Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir – sofern freie Therapieplätze verfügbar sind – einen Termin für ein Erstgespräch. Hier lernen wir uns in einem vertraulichen Gespräch kennen und besprechen Ihr Anliegen. Ich stelle Ihnen meine Arbeitsweise und die verschiedenen psychotherapeutischen Ansätze vor. Gemeinsam entscheiden wir, welches Richtlinienverfahren indiziert ist.

  • Dauer einer Psychotherapiestunde: 50 Minuten
  • Frequenz: Wöchentlich

Probatorische Sitzungen

Nach dem Erstgespräch können bis zu fünf probatorische Sitzungen stattfinden. Diese dienen dazu:

  • Sich weiter kennenzulernen
  • Zu klären, was Sie mithilfe der Psychotherapie verändern möchten
  • Eine biografische Anamnese zu erheben
  • Therapieziele zu definieren

Behandlung

Die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung variiert individuell.

  • Kurzzeittherapie: 24 Sitzungen
  • Langzeittherapie: Bis maximal 100 Sitzungen

Kostenübernahme

Private Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte

Als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin (Richtlinienverfahren: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) bin ich zur Ausübung der Heilkunde zugelassen und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) registriert.
Behandlungskosten werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen (GOP/GOÄ). Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.

Selbstzahler:innen

Selbstzahler:innen können bei freien Plätzen direkt mit der Therapie beginnen. Die Kosten werden selbst getragen. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.

Kooperationen mit gesetzlichen Krankenkassen (u.a. Bahn BKK)

Aufgrund bestehender Kooperationen mit einigen gesetzlichen Krankenkassen können Versicherte ohne lange Wartezeiten einen Therapieplatz in meiner Privatpraxis erhalten.

bahn-bkk.de/leistungen/behandlung-therapien/psychotherapie/psychotherapeuten.html

Kostenerstattungsverfahren (gesetzlich Versicherte)

Da meine Praxis als Privatpraxis geführt wird, ist eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte klären Sie die notwendigen Schritte vorab mit Ihrer Krankenkasse.

Heilfürsorge

Bundeswehr

Soldat:innen können eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Erforderlich sind:

  • Überweisungsschein
  • Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) vom Truppenarzt/der Truppenärztin

In der Regel werden zunächst 5 probatorische Sitzungen bewilligt. Nach Absprache können weitere Sitzungen beantragt werden.

Bundespolizei

Bundespolizist:innen können ambulante Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorge der Bundespolizei.

Kosten

Psychotherapie

Die Psychotherapie kann nach einer ersten Klärung mit Ihrer Krankenkasse beginnen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Der Rechnungsempfänger ist unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. Versicherung) für die vollständige Zahlung verantwortlich.

Gebühren (ab 1. Juli 2024)

  • Sprechstunde: 134,06 € (50 Minuten; GOP-Ziffer 812a(s)
  • Psychotherapeutische Sitzung: 134,06 € bis 167,58 € (abhängig von Therapieform und Satz; GOP-Ziffer 812a, 861, 801a)
  • Zusatzkosten: Weitere Kosten können durch biografische Anamnese oder gutachterliche Anträge entstehen (z.B. bei Langzeittherapie).

 

Selbstzahler:innen

Honorar pro Sitzung: 130.- €